Besitzer von Motorboot, Segelboot mit Außenbordmotor oder Jet-Ski sollten darüber nachdenken, eine entsprechende Wassersportversicherung abzuschließen. Dabei unterscheidet man zwischen Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung. Eine solche Absicherung ist grundsätzlich speziell für Besitzer des Wassergefährts empfehlenswert, auch wenn in Deutschland noch keine Versicherungspflicht besteht.
Im Schadensfall können auf einen unversicherten Bootseigner sehr schnell Kosten in Millionenhöhe zukommen. Bei Personenschäden erhöht sich diese Summe mindestens um das geforderte Schmerzensgeld. Wer ohne Wassersportversicherung sein Wassergefährt nutzt, riskiert im Schadenfall den persönlichen finanziellen Ruin.
Besitzer von Motorbooten benötigen eine Wassersportversicherung, wenn das Boot im Wasserverkehr betrieben wird. Auch ein Segelboot oder eine Yacht sollte eine entsprechende Absicherung besitzen, auch wenn diese nicht, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Sollten Sie regelmäßig Boote oder Jachten chartern, ist der Abschluss einer Bootsversicherung angeraten – auch wenn Sie kein eigenes Schiff besitzen.
Von der Wassersportversicherung werden Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis zu der vertraglich festgelegten Versicherungssumme abgedeckt. In der Regel werden Deckungen zwischen zwei und 15 Millionen Euro angeboten, wobei die Deckungssummen für Vermögensschäden meist deutlich niedriger liegen und im sechsstelligen Euro-Bereich angesiedelt sind.
Wer mit seinem Boot in den europäischen Gewässern unterwegs ist, der sollte sich auf jeden Fall für eine Wassersportversicherung entscheiden. Hier ist darauf zu achten, dass die Deckungssummen anderer europäischer Länder sich zumeist deutlich von den in Deutschland üblichen Absicherungshöhen unterscheiden. Das bedeutet, dass der Fall eintreten kann, dass im Schadensfall über keine ausreichende Deckung verfügt wird, da der Versicherungsschutz sich am Ort des Unfalls orientiert. Bootsbesitzer, die mit ihrem Wassergefährt in Europa unterwegs sind, sollten also darauf achten, dass in ihrer Wassersporthaftpflicht eine entsprechende Auslandsdeckung enthalten ist, der Mallorca-Police beim Kfz vergleichbar.
Der Preis der Wassersportversicherung richtet sich danach, ob Sie eine Haftpflicht-Basisschutz oder eine Kaskovariante wählen. Zudem entscheidet auch die Größe des Bootes bzw. die Motorisierung sowie die Deckungssumme über die Kosten. Wird ein Segelboot versichert, dann spielt auch die Fläche der Segel eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Tarifs. Wird eine Kaskodeckung gewählt, dann kann die Höhe des Beitrages durch den Selbstbehaltbeeinflusst werden. Von den meisten Versicherungsunternehmen wird der Kaskotarif anhand des Zeitwerts des zu versicherten Bootes sowie des gewünschten Geltungsbereiches berechnet.
Bei der Wassersporthaftpflicht handelt es sich um die Basis-Absicherung. Sie kommt für Schäden auf, die man selbst oder andere mit dem Wassersportgerät an Dritten verursacht haben. Von der Versicherung werden die Kosten für verschuldete Personen, – Sach- oder Vermögensschäden übernommen, und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Selbst Gewässerschäden sind abgedeckt.
Der Bootshalter wird von der Wassersportkaskoversicherung vor Schäden geschützt, die an seinem eigenen Wassergefährt entstehen können. Diese können beispielsweise durch einen Unfall oder Naturgefahren wie einen Blitzeinschlag oder einen Sturm entstehen. Selbst eine Explosion oder Diebstahl auf dem Boot sind durch die Wassersportkaskoversicherung abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch Selbstverschulden oder Fremdverschulden entsteht – der Versicherungsschutz greift. Damit sind auch Schäden, durch Dritte abgedeckt. Auf Wunsch können in der Wassersportkaskoversicherung auch noch weitere Bestandteile des Boots wie beispielsweise ein Beiboot mitversichert werden. Das ist bei der Wassersporthaftpflichtversicherung nicht möglich. Selbst Entsorgungskosten oder Wrackbergungen sind bei einer Wassersportkaskoversicherung enthalten. Zudem wird von einigen Versicherungen auch noch Kaskoschutz für die Lagerung in Werften oder Docks angeboten.
Die Haftpflichtversicherung für Skipper übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vom Boots- bzw. Schiffs-Führer verursacht wurden. Diese besondere Wassersportversicherung ist dann sinnvoll, wenn man selbst Skipper eines gecharterten Bootes ist. In dem Fall ist nämlich derjenige, der das Boot gechartert hat, verantwortlich für das Boot und die Crew und damit auch im vollen Umfang für Schäden haftbar.