Für wen ist die Versicherung?
Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung – auch für Exoten, die nur eine kleine Anzahl von Versicherern zeichnen kann.
Was ist versichert?
Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um:
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?
Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem KFZ-Unfall
Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
Vorsätzlich verursachte Unfälle
Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder
Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Schäden beim Transport des Fahrzeugs
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Wo gilt die KFZ-Versicherung für Exoten?
Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Bei einer KFZ-Versicherung für Exoten sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
Anders als bei „normalen“ Fahrzeugen, bei denen es nur nach Typ und Sonderausstattung geht, empfiehlt es sich, bei exklusiven Fahrzeugen ein Wertgutachten anfertigen zu lassen, das als Basis der Versicherungssumme dienen kann. Vor allem dann, wenn es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt, sind Sie so immer auf der sicheren Seite.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Über die KFZ-Versicherung für Exoten werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Wer viel mit dem PKW fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz übernommen. Er greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden KFZ-Halter dar.