Basisrente

Basisrente

Basisrente – Private Rentenversicherung staatlich gefördert

Die Basisrente (Rürüp-Rente) lohnt sich für alle, die Steuern sparen möchten. Für alle Besserverdienenden mit hoher Steuerbelastung ist diese Option eine der besten Altersvorsorgen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Basisrente die einzige Möglichkeit zur steuerbegünstigten Altersvorsorge. Die Basisrente ist jedoch nicht nur für Gutverdienende, sondern auch für ältere Sparer, die sich kurz vor Erreichen des gesetzlichen Mindestendalters von 62 Jahren zur Rente befinden.

Die Basisrente (Rürüp-Rente) lohnt sich für alle, die Steuern sparen möchten.

Was ist die Basisrente (“Rürup-Rente”)?

Die Basisrente (nach ihrem Initiator Bert Rürup oft auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet) ist ein privates Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierten Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente). Selbstständige, aber auch Festangestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.

Dabei gibt es die Basisrente mit verschiedenen Varianten:

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
  • als fondsgebundene Basisrente
  • als Sofortrente

..siehe auch: private Rentenversicherung im Überblick

Der Staat fördert Ihre private Altersvorsorge mit einer hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeit.

Das heißt: Mit der Rürup-Rente sparen Sie Einkommensteuer und erhalten gleichzeitig eine sichere Rente. Im Rahmen Ihrer Basisvorsorge werden auch Beiträge zu Zusatzabsicherungen, zum Beispiel für die Hinterbliebenenabsicherung bzw. den Berufsunfähigkeitsschutz, steuerlich gefördert (jährlich steigend um 2%; ab 2025 insgesamt 100 % der Beiträge). Diese Steuervorteile machen die Basisrente für viele zum günstigsten Weg, sich abzusichern.

Die Absetzbarkeit orientiert sich am Maximalbetrag der Rentenversicherung. Dieser beträgt in 2018 jährlich 23.712 € für Alleinstehende und 47.424 € für Ehepaare.

Für wen lohnt sich diese Form der Altersvorsorge?

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung. Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz (oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben. 

  • Selbstständige: das „Unternehmer-Modell“
    (Eventuelle Beiträge in ein Versorgungswerk müssen vom max. absetzbaren Betrag abgezogen werden!)
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Beamte
  • Gutverdienende Arbeitnehmer, die über die Riester-Förderung hinaus noch Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich absetzen wollen (Kürzung des Anlagebetrages um tatsächliche Beiträge in die Rentenversicherung AN/AG-Anteil)

So nutzen Sie die Steuervorteile richtig

  1. Der maximale Steuervorteil richtet sich immer nach der aktuell gültigen steuerlichen Abzugsmöglichkeit und nicht ausschließlich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge.
  2. Der Mindestbeitrag zur Basisrente ist je nach Anbieter unterschiedlich. Er kann zum Beispiel 10 Euro pro Zahlungsperiode oder 3.000 Euro für einen Einmalbeitrag betragen.
  3. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen den steuerlich abziehbaren Beitrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen.
  4. Für Beamte, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, gilt: Der Höchstbetrag von 24.305 beziehungsweise 48.610 Euro ist um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)

Gut zu wissen: Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt

Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.

Diese Vertragsvarianten von Basisrenten gibt es

1. Die Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz 

Wenn keinerlei Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern getroffen wurden, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung an sie ausgezahlt. Eine Hinterbliebenenrente kann aber als Zusatzbaustein in die Basisrente eingeschlossen werden.

Was bedeutet Hinterbliebenenrente?

Die „Rente wegen Todes“. Hiermit bezeichnet man die Rente, die ein Ehepartner, ein eingetragener Lebenspartner oder ein minderjähriges bzw. noch in der Ausbildung befindliches Kind (bis zum Alter von maximal 25 Jahren) beim Tod des versicherten Partners/Elternteils bekommt. 

2. Die fondsgebundene Basisrente

Eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer, denn die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbezug wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.

Bei Vertragsabschluss garantiert der Versicherer einen Faktor für die Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an, wie viel Rente für jeweils 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert.

Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

3. Die Basisrente als Sofortrente

Die Sofortrente eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Der Versicherte zahlt einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelastung zu senken und macht die Sofortrente zu einem attraktiven Vorsorgeprodukt. Auch die Sofortrente kann durch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder ergänzt werden.