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Grundfähigkeitsabsicherung

Grundfähigkeitsabsicherung – Eine alternative Form der Arbeitskraftabsicherung

Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man viele Wege einschlagen. Der Königsweg dabei ist und bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem umfangreichsten Schutz, d. h. mit den meisten Leistungsauslösern. Entsprechend wirkt sich dies vor allem bei körperlich Tätigen auf den Beitrag aus. Auch kann der reine Begriff „Berufsunfähigkeit“ zu abstrakt wirken – oder man kann sich bei der eigenen Tätigkeit einfach kein Szenario vorstellen, das es verhindert, weiterhin arbeiten zu können. Die Grundfähigkeitsabsicherung bietet einen einfach nachvollziehbaren Schutz, wenn Ihr Körper zu bestimmten Dingen nicht mehr in der Lage ist. Beispielsweise nicht mehr laufen oder nicht mehr sprechen zu können – egal ob durch Unfall oder Krankheit – dürfte sicher für jeden vorstellbar sein – inkl. der Konsequenzen für den eigenen Alltag.
 

Schadensbeispiele aus der Praxis Grundfähigkeitsabsicherung - Eine alternative Form der Arbeitskraftabsicherung

Sturz von der Leiter
Ein Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt. Nicht mehr laufen zu können zählt zu den abgesicherten Grundfähigkeiten seines Vertrags. Bis zum vereinbarten Vertragsende erhält er nun eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro, von der er größtenteils lebt.
 
Diabetesfolge
Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grund-fähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.
 
Folgen körperlicher Arbeit
Ein Fliesenleger arbeitet seit seinem 16. Lebensjahr. Nach 35 Jahren im Beruf hat sein Körper unter den berufsspezifischen Arbeitsumständen arg gelitten. Knie und Rücken schmerzen, so dass Arbeiten zur Qual wird und auch die Hände sind durch starke Athrose nur noch bedingt einsatzfähig. Seine Grundfähigkeitsversicherung erkennt wegen der Fähigkeiten Stehen, Treppen steigen, Heben und Tragen seinen Leistungsanspruch an und erstattet in der Folge die vereinbarte monatliche Rente.

 

Für wen ist die Versicherung ?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.
 

Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen, die durch den Verlust von Grundfähigkeiten zu erwarten sind, – egal ob Einkommensverlust, Kosten für Betreuung, Haushaltshilfen etc. Je nach Tarif steht ein fest definierter Katalog von abgesicherten Grundfähigkeiten fest. Je nach Tarif genügt eine oder die Kombination aus mehreren dieser Fähigkeiten, um den Leistungsfall auszulösen.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.
 

Wo gilt die Versicherung?

Die Grundfähigkeitsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eines Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
  • Berufsunfähigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl. Die bestmögliche Behandlung bedeutet baldmöglichste Genesung. 
 
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung: Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Dieser Schutz endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, was besonders für das große Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter wichtig ist. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
 
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.
 
Und auch an eine Unfallversicherung sollte gedacht werden. Führt z. B. eine durch Unfall bedingte Invalidität zum Verlust einer der Grundfähigkeiten, kann mit der Grundfähigkeitsversicherung zwar die laufende finanzielle Belastung aufgefangen werden, bei nötigen Anschaffungen (z. B. entsprechend umgebauter Pkw) oder baulichen Änderungen am Haus werden schnell hohe Summen fällig, die auf einmal beglichen werden müssen. Eine Unfallversicherung leistet entsprechend des Grads der Invalidität eine solche Summenentschädigung und stellt damit eine sehr gute Ergänzung zur Arbeitskraftabsicherung dar – egal in welcher Form man diese wählt.