Betriebshaftpflicht für Handels- und Bürobetriebe
Betriebshaftpflicht für Handels- und Bürobetriebe – ein absolutes Muss
Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Durch sie wird eine gestellte Forderung geprüft. Daraufhin werden unberechtigte Anprüche entweder abgelehnt, oder es werden berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Somit ist die Betriebshaftpflicht für Handels- und Bürobetriebe ein absolutes Muss.
Für wen eignet sich die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Handels- und Bürobetriebe ein absolutes Muss. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann.Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
Schadenbeispiele aus der Praxis
Aus Unachtsamkeit
In einer Beratungsfirma wird einem wartenden Kunden ein Kännchen Kaffee serviert. Aus Unachtsamkeit stolpert die Mitarbeiterin und lässt den Kaffee in den Schoß des Wartenden fallen. Dieser erleidet durch den sehr heißen Kaffee mittelschwere Verbrühungen. Hemd, Krawatte und Hose sind zudem verschmutzt. Die Krankenversicherung des Kunden nimmt die Firma wegen der entstandenen Heilbehandlungskosten in Regress. Der Kunde fordert ein Schmerzensgeld und die Erstattung der Reinigungskosten.
Aus Vergesslichkeit
Der letzte Mitarbeiter im Büro macht beim Gehen zwar das Licht aus und verschließt die Tür vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr die Lage in den Griff bekommt. Die gemieteten Räume und die Fassade des Hauses leiden durch den Brand schwer. Durch das Löschwasser wird der Mieter im Stockwerk darunter geschädigt, durch den Rauch Mieter in höheren Stockwerken. Alle fordern bei der Firma Erstattung ihres jeweiligen Schadens.
Kurze Besorgungstour
Die Belegschaft eines Comic- und Nerdstuff-Shops wechselt sich bei der täglichen Morgentour ab. Die Tour beinhaltet die Fahrt zur Post, Frühstück für alle holen und ggf. Behördengänge oder Materialeinkauf. Wenn kein Schnee liegt, wird dazu das Firmenrad verwendet. Bei einer Tour ist die Mitarbeiterin ein wenig flott unterwegs und übersieht ein heranfahrendes Fahrzeug. Dieses muss ausweichen und rammt dabei eine Ampel. Ampel und Fahrzeug werden schwer beschädigt, Stadt und PKW-Fahrer fordern Schadensersatz.Was versichert die Betriebshaftpflicht?
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.Für spezielle Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet. Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (Produkthaftung) und sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitern.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
- reine Vermögensschäden
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr Liefernlassen ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, die für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Höhe der Deckungssumme bei der Betriebshaftpflicht richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Was ist zu beachten?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellem Bedarf anpassen lassen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden.Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht- Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O- Versicherung zu empfehlen.