Glasversicherung

Glasversicherung

Glasversicherung – Erweiterung der Hausratversicherung

Es kann schneller gehen als man denkt: Durchzug in der gelüfteten Wohnung, ein Fenster fliegt zu, das Fensterglas bricht. Wenn in Mietwohnungen Glas zu Bruch geht, stellt sich schnell die Frage, ob nun die Privathaftpflicht– oder die Hausratversicherung für den Glasbruch-Schaden aufkommt. Eines können wir an dieser Stelle bereits verraten: Eine Privathaftpflicht reicht hier nicht aus und die Glasversicherung kommt ins Spiel.

Glasversicherung - Erweiterung der Hausratversicherung Es kann schneller gehen als man denkt: Durchzug in der gelüfteten Wohnung, ein Fenster fliegt zu, das Fensterglas bricht. Wenn in Mietwohnungen Glas zu Bruch geht, stellt sich schnell die Frage, ob nun die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung für den Glasbruch-Schaden aufkommt. Eines können wir an dieser Stelle bereits verraten: Eine Privathaftpflicht reicht hier nicht aus und die Glasversicherung kommt ins Spiel.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Wieso die Hausratversicherung nicht reicht

Wenn Mieter einen Glasbruch-Schaden an einer gemieteten Wohnung verursachen, dann ist der Geschädigte der Vermieter. Zwar sind bei der Haftpflichtversicherung  nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch der Mietsachschäden abgesichert. Jedoch gelten bei letzterem gewisse Einschränkungen. Sollten Sie bspw. (Keller-)Fenster, Türverglasung oder das Ceranfeld der gemieteten Einbauküche beschädigen, kommt die Haftpflichtpolice nicht dafür auf. Aber warum ist das so?

In den Allgemeinen  Versicherungsbedingungen (AHB), welche grundsätzlich allen Haftpflichtversicherungen in Deutschland zu Grunde liegen,  heißt es dazu:  “Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen … Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.”.

Das bedeutet, wenn der Schadenverursacher eine etwaige Versicherung (Hausratversicherung) hätte abschließen können, greift nur diese und nicht die Haftpflichtversicherung.

Siehe auch: Haftpflichtversicherung

Glasversicherung

Deshalb ist ein Glasbruch in der Mietwohnung zwar ein Schaden, welcher dem Geschädigten gegenüber ersetzt werden muss, jedoch kann man sich als Mieter über eine sog. Glasversicherung absichern. Ein entsprechend gemeldeter Schaden wird abgelehnt.

Daher reicht die private Haftpflichtversicherung  allein nicht aus. Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich, als Wohnungsinhaber sowohl eine Haftpflicht als auch eine Hausratversicherung zu regeln.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erfolglose Ermittlungen

Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.100 € geschätzt.

Klassiker

Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.

Weitere Schadenbeispiele

Frühjahrsputz

Aus Unachtsamkeit stieß eine Hausfrau beim Kehren der Küche mit dem Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Fensterscheibe brach und musste aufgrund oer Witterung rasch ausgewechselt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

Unwetter

Ein großes Dachflächenfester eines Hauses wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel durchschlagen. Der Austausch der Glasscheibe gestaltete sich aufgrund der Größe und der Lage des Fensters sehr schwierig. Die Schadenhöhe wurde auf 750 € geschätzt

Was ist versichert?

In der Glasversicherung sind folgende Schäden versichert:

  • Glasschäden am gesamten versicherten Hausrat
  • Scheiben und Platten aus Glas
  • Spiegel
  • Glas an Kunstgegenständen
  • Folgeschäden

Vereinzelt ist auch folgendes Glas versicherbar:

  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Glaskeramik
  • Glasbausteine
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Sonnenkollektoren
  • Aquarien
  • Umrahmungen und Schutzvorrichtungen

Zusätzlich können Sie Kosten, die aufgrund von Glasbeschädigungen entstehen, über die Glasversicherung erstatten lassen:

  • Notverglasung und Notverschalung
  • Entsorgungskosten
  • Kosten für die Einrichtung von neuem Glas
  • Kosten für Lackierarbeiten am Glas

Was ist nicht versichert?

  • Schäden an Oberflächen und Kanten (sogenannte Muschelausbrüche und Schrammen)
  • Optische Gläser – zum Beispiel Brillen
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Hohlgläser
  • Photovoltaikanlagen
  • Glühbirnen
  • Display von Computer oder Laptops
  • Bildschirm von Fernsehgeräten

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6-8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfaßt.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.