Versicherungskennzeichen für Mofas, E-Bikes, E-Rollstühle und Co.

Versicherungskennzeichen – Sicherheit auch für kleine Fahrzeuge
 
Ein  korrektes Kennzeichen ist sehr wichtig, denn ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen erlischt Ihr Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Mofas, Mopeds uvm. dürfen ab dem 1. März 2020 nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
 
 
Gerne beraten wir Sie persönlich oder Sie nutzen ganz einfach unseren Vergleichsservice. Der Online Rechner enthält voreingestellt Gesellschaften und Tarife, die grundsätzlich unseren Qualitätsansprüchen genügen. Nachlässe und Rabatte sind ebenfalls für Sie voreingestellt.
 
Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?
 
Versicherbare Fahrzeuge gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 3) sind folgende:
  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Elektrofahrräder (“E-Bikes”) mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
  • Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
  • E-Scooter,  Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
 
Versicherungskennzeichen Gültigkeit
 
Die Versicherungskennzeichen sind immer ein Jahr gültig. Der Versicherungsschutz beginnt ab Abschluss des Versicherungsvertrages. Schließt man also den Vertrag nicht gleich im März sondern erst im Laufe des Jahres ab, reduziert sich die Versicherungsprämie entsprechend. Ablauf ist automatisch immer der Monat Februar im darauffolgenden Jahr. Es ist keine Kündigung notwendig. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und der Versicherungsschein.
 
Was ist versichert?
 
In den allermeisten Fällen genügt die Haftpflichtversicherung über das Versicherungskennzeichen für Ihr Fahrzeug (Roller, E-Bike etc.), da oft die Prämie für den Kasko-Schutz unverhältnismäßig dem Wert des Fahrzeugs gegenüber steht. Dadurch befinden Sie sich die Prämien im kleinen zweistelligen Bereich.
Wem die KFZ-Haftpflichtversicherung über das Versicherungskennzeichen nicht genug ist, der hat die Möglichkeit zusätzlich auch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz hierüber entschädigt bspw. die finanziellen Folgen nach einem Zusammenstoß mit einem Tier oder falls der Roller oder das Mofa einem Diebstahl zum Opfer gefallen sind.