bAV - Metallrente

BAV - Metallrente

BAV – Metallrente – eine Lösung für Industriebertiebe

Das Versorgungswerk “MetallRente” ist eine gemeinsame Einrichtung des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall und der Gewerkschaft IG Metall. Beide sind jeweils zu  50 % an der MetallRente GmbH beteiligt.

bav - Metallrente bietet als betriebliche Altersversorgung (bAV) die MetallDirektversicherung oder den MetallPensionsfonds an.

Ihre Vorteile im Überblick

  • günstige Konditionen – unabhängig von der Größe des Unternehmens
  • breites Produktportfolio mit vielfältigen Wahlmöglichkeiten
  • tarif(vertrags)-konforme Produkte

Für wen bietet das Versorgungswerk Lösungen?

Das Versorgungswerk MetallRente ist eine Branchenlösung für

  • Verbände und Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie
  • Verbände und Unternehmen der Stahlindustrie
  • Verbände und Unternehmen der Holz- und Kunststoffverarbeitung
  • Verbände und Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Verbände und Unternehmen der IT-Industrie

Welche Möglichkeiten der Altersversorgung können genutzt werden?

Das Versorgungswerk bietet als betriebliche Altersversorgung (bAV) die MetallDirektversicherung oder den MetallPensionsfonds an. Ergänzend zur Altersvorsorge ist auch die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge im Rahmen der betriebliche Altersversorgung möglich. Außerdem kann eine Versorgung über eine Unterstützungskasse, die staatlich geförderte private RiesterRente sowie eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der MetallRente abgeschlossen werden.

MetallRente orientiert sich dabei am Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung, was den Umfang der abzusichernden Risiken (Invalidität, Hinterbliebenenversorgung) und die Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel angeht.

Welche Leistungen erhalten Sie aus Ihrer Altersversorgung mit MetallRente?

Sie sparen für eine lebenslange, zusätzliche Altersrente. Das ist auch richtig, weil Ihnen nur eine regelmäßige Rente dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht. Alternativ besteht die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Wenn Sie dies wünschen, beantragen Sie dies vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Wann können Sie Ihre Betriebsrente in Anspruch nehmen?

Sie erhalten Ihre Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn. Wollen Sie den Termin vorziehen, ist dies frühestens ab Ihrem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt Ihre Betriebsrente entsprechend geringer aus.