Managerrechtsschutz

Managerrechtsschutz

Managerrechtsschutz – Für den speziellen Bedarf von Firmenlenkern

Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Managerrechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der rechtsstreitlichen Kosten eingehen zu müssen.

Managerrechtsschutz - Für den speziellen Bedarf von Firmenlenkern

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Strafverfahren Nr. 1 – Sozialabgabenbetrug

Eine Bäckereikette hatte nach Absprache mit den Mitarbeitern diese in eine GmbH ausgelagert. Die Mitarbeiter sollten so die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitslöhne pauschal zu versteuern. Wer das nicht wollte, konnte weiterhin regulär und regelbesteuert arbeiten. Die Arbeitskräfte wurden nun nach Bedarf von der GmbH geliehen. Das Finanzamt erklärte dieses Vorgehen im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung für legal. Der Zoll hingegen war ganz anderer Meinung: Er leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Sozialabgabenbetrugs gegen alle Geschäftsführer ein. Da ein Anwalt in Deutschland in solchen Fällen nur einen Beschuldigten vertreten darf, muss jeder der Geschäftsführer von einem anderen Anwalt verteidigt werden. Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von drei Jahren im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsrechts können je Beschuldigten schnell 100.000 Euro und mehr an Rechtskosten anfallen. Man beachte: Keiner der Geschäftsführer hat wissentlich einen Fehler gemacht und die Ursache des Verfahrens liegt einzig darin, dass zwei Behörden einen Sachverhalt unterschiedlich bewerten.

Weitere Leistungsbeispiele

Strafverfahren Nr. 2 – fahrlässige Tötung

Ein Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von ihm weder bei der Geschäftsleitung, noch beim Betriebsrat angesprochen.

An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann: Durch die lange Arbeit erschöpft, vielen ihm auf der Landstraße fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des Mitarbeiters geschädigt wird und/oder es zu einem Unfall kommen musste.

Streit rund um Anstellungsvertrag – Tantieme

Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

Vermögensschaden – Fehlentscheidung

Ein Papierhersteller verklagt seinen inzwischen pensionierten Vorstandsvorsitzenden auf Zahlung von 2,5 Millionen Euro. Eine Revision im Unternehmen hat ergeben, dass während der aktiven Amtszeit deutlich über dem Markt liegende Preise für Papiertransporte bezahlt wurden, ein EDV-System angeschafft wurde, das den Anforderungen nicht entsprach und durch häufige Abstürze die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigte sowie der Ankauf einer ausländischen Konkurrenzfirma beschlossen wurde, die sich nachträglich als dauerhafter Verlustbringer erwiesen hat. Bei sorgfältiger Geschäftsführung des Vorstandsvorsitzenden wären diese Vermögensnachteile nicht entstanden.

Für wen eignet sich der Managerrechtsschutz ?

Für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.).

Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen). Grundsätzlich kann der Managerrechtsschutz für alle Teilbereiche sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten abgeschlossen werden, wie auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.

Was ist versichert?

Der Managerrechtsschutz versichert die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Welche Bereiche sind versicherbar?

  1. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
    Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unters Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.
  2. (Spezial) Straf-Rechtsschutz
    Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens obliegt es Ihnen z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).
  3. Vermögensschaden-Rechtsschutz
    Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren – egal, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten.

Je nach Anbieter können diese drei Rechtsschutzbausteine einzeln oder nur in Kombination abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz auch noch Assistanceleistungen wie z. B. die psychiatrische Betreuung von Angehörigen bei Inhaftierung, Lohnfortzahlung, usw. Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere Ausführungen zum Wechselspiel zwischen Vermögensschaden-Rechtsschutz und D & O am Ende dieser Seite!

Welche Leistungen sind durch den Managerrechtsschutz u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Managerechtsschutz -Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Angemessene Kosten des Anwaltes (ggf. Honorarvereinbarung)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Directors & Officers-Versicherung (D & O)

Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen Ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, um sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen. Immer mehr Versicherer bieten auch persönliche D & O-Versicherungs-Lösungen an. So können Sie einen Versicherungsschutz erhalten, über den Sie selbst bestimmen können – und der auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zeitlich unbefristet gültig ist.

Wichtiger Hinweis: Vermögensschaden-Rechtsschutz und bzw. trotz D & O?

Grundsätzlich kommt die D & O auch für die Abwehrkosten (z. B. Anwalt) auf, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Ihrem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt zu haben. Dennoch kann der Abschluss einer gesonderten Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. In vielen Tarifen der D & O werden die Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Gerade dann, wenn diese nicht allzu üppig gewählt wurde, besteht theoretisch die Gefahr, dass die Versicherungssumme für die rechtlichen Kosten und ggf. die Entschädigung nicht ausreicht. Weiterhin greift der Schutz der D & O normalerweise nicht, wenn es sich um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung handelt. Wird Ihnen dies vom D & O – Versicherer vorgehalten, werden von ihm auch keine Kosten für Ihre Verteidigung übernommen.