KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer

KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer – Besonderes KFZ, besonderer Schutz
 
Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, will das Gute und Alte bewahren und schützen! Die Versicherer haben dies erkannt und bieten entsprechend KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer an! Sie bieten einen umfangreichen Schutz und unterstützen das Hobby.
 
 
Gerne beraten wir Sie persönlich oder Sie nutzen ganz einfach unseren Vergleichsservice. Der Online Rechner enthält voreingestellt Gesellschaften und Tarife, die grundsätzlich unseren Qualitätsansprüchen genügen. Nachlässe und Rabatte sind ebenfalls für Sie voreingestellt.
 
Für wen ist die Versicherung?
 
Eine private Kfz-Versicherung ist Pflicht für jeden der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer ist eine erweiterte Kfz-Versicherung und bietet besonderer Schutz.
 
Besonderheiten:
Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben i. d. Reg. keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.
 
Schadensbeispiele aus der Praxis
 
Knall auf Fall
Herr Müller erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er sich einen Bitter CD zulegte. Bei einer beherzten Ausfahrt im frühen Sommer vernimmt Herr Müller einen Knall aus dem Motorraum. Der Wagen geht aus und ein Pannendienst muss gerufen werden. Dieser schleppt ihn zur nächsten Werkstatt ab. Dort stellt man fest, dass ein Pleul gebrochen war, welches ein Loch in den Motor schlug. Da Herr Müller einen umfangreichen Schutz mit All-Risk-Deckung für sein automobiles Schätzchen abschloss, wurde der Pannendienst, wie auch die Reparatur des Motors von seinem Versicherer übernommen.
 
Auf den Hund gekommen
Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren „Buckelvolvo“ angenehm sonnig. Die Freunde trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 3.000 EUR, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen – und die Teilkasko zahlt keinen Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit Haarwild gem. dt. Jagdrecht gedeckt sind.
 
Weitere Schadenbeispiele
 
Einbrecher
Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Flügeltürer mit dem stuttgarter Stern ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen sie auch in die Garage ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen Sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus. Abgetretene Seitenspiegel, zertrümmerte Scheiben und mehrere in den Lack gekratzte, unflätige Wörter summieren sich zu einer stattlichen Gesamtschadensumme. Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.
 
Vom Hänger gesprungen
Der Zahnarzt Dr. Johnson wollte mit seiner Frau ein Oldtimertreffen im Harz besuchen. Die Reise unternahmen Sie mit ihrem großen Wohnmobil. Ihren Porsche 356 nahmen Sie „huckepack“ auf dem Anhänger mit. Auf halber Strecke war Frau Johnson gezwungen scharf zu bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden Wagen zu verhindern. Der Porsche war dummerweise nur im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsmanöver „hüpfte“ dieser ein Stück nach vorne auf die Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am Unterbau des Fahrzeugs beschädigt. Die Kaskoversicherung der Johnsons kam für den Schaden auf, da auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde.
 
Was deckt die KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer ab?
 
Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:
  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbietern noch um:
  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschutz
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?
  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
  • Schäden beim Transport des Fahrzeugs
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
 
Wo gilt die Versicherung?
 
Die KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).
 
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
 
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Marktwert des Fahrzeuges erstattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anpassung der Versicherungssumme (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwachen müssen!
Eine Orientierung bietet Ihnen hier z. B. Classic-Data. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
 
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
 
Über die KFZ-Versicherung für Oldtimer / Youngtimer (Kfz-Haftpflichtversicherung ) werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Marktwert des Fahrzeuges (max. entsprechend Ihrer Vorgabe).
 
Spezielle Sonderfälle
 
Sammlungen
Sammeln liegt in der Natur des Menschen. Diese Leidenschaft macht auch vor dem automobilen Bereich nicht Halt. Wer eine Sammlung hat, der hat diese nicht, damit er mit den Fahrzeugen fährt. Es ist mehr eine persönliche Ausstellung, bei der einzelne Fahrzeuge selten mal für eine Bewegungsfahrt aus der Halle rollen. Die meiste Zeit stehen sie sicher verräumt im Trockenen. Gegen manche Schadensereignisse sind auch Sammlungsfahrzeuge nicht sicher (z. B. Vandalismus nach Einbruch, herabfallende Hallenteile, etc.). Entsprechender Kaskoschutz stellt hier die Lösung dar, der teils individuell auf Ihren Bedarf hin abgestimmt werden kann. Auch Automuseen können ihre Exponate auf diesem Weg umfangreich und preiswert gegen Schäden absichern.
Rotes Oldtimer-Kennzeichen („07er Nummer“)
Im Kern handelt es sich beim roten Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen für die eigene Sammlung. Allerdings ist der Einsatz der roten Nummer stark eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließlich:
  • Fahrten von und zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrten)
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung
  • Überführungsfahrten
  • Prüfungsfahrten und Instandsetzungsfahrten
Da es behördlich vorgeschrieben ist, die Fahrten über ein mitzuführendes Fahrtenbuch zu dokumentieren, stellt das rote Kennzeichen keine echte Alternative für all jene dar, die ihren Klassiker im Alltag bewegen möchten. Wer jedoch nur wenige Male im Jahr zu Oldtimertreffen oder -Rallyes fahren möchte, könnte hier eine flexible Lösung finden. Bedingt durch die teils schlechten Erfahrungen vieler Versicherer mit dem Missbrauch des roten Kennzeichens für Kfz-Händler, zeichnen nur noch sehr wenige Versicherer dieses spezielle Kfz-Risiko für Oldtimersammler.