Umweltschadenversicherung

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung  – durch das Umweltschadengesetz für viele Unternehmer essenziell 

Das neue Gesetz schreibt vor, dass eine Haftung für Schädigungen an geschützten Tierarten und schützenswerten natürlichen Lebensräumen (Flora, Fauna, Gewässer, Böden) getragen werden muss. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Umweltschäden weitgehend vermieden, gegebenenfalls die Ursache beglichen, Schäden saniert und geschädigte Flora oder Fauna wiederhergestellt werden.

Die Umweltschadenversicherung  - durch das Umweltschadengesetz für viele Unternehmer essenziell 

Haftbar gemacht werden können dabei Personen, die einen Schaden im Rahmen einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit verursacht haben.

Für Unternehmen bietet dieses zusätzliche Gesetz ein oft nicht kalkulierbares Haftungsrisiko. Wichtig zu wissen ist, dass die Risiken, die sich somit für Unternehmen ergeben, nicht durch das Deckungskonzept einer Umwelthaftpflichtversicherung übernommen werden.

Die Umweltschadenversicherung ergänzt die Versicherungsarten der Betriebs- und der Umwelthaftpflichtversicherung.

Für wen ist eine Umweltschadensversicherung sinnvoll?

Eine Umweltschadensversicherung ist für all jene sinnvoll, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und dadurch dem Risiko ausgesetzt sind, einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens zu verursachen.
Die Umweltschadenversicherung enthält je nach Versicherer unterschiedliche Deckungen. Auch werden, je nach Versicherer, verschiedene Bestandteile angeboten, die nicht zwangsläufig in einem Vertrag versichert sind. Bei der Umweltschadenbasisversicherung wird Schutz geboten bei Schäden auf fremden Grundstücken bzw. an Gewässern. Die Bausteine 1 und 2 sind gängige Bestandteile, die ausgewählt werden können. Hier wird Versicherungsschutz bei Schäden auf eigenem Grund geboten (auch bei gemieteten Objekten) sowie bei Schäden am Grundwasser.
Wichtig ist somit, neben einem Beitragsvergleich, auch die einzelnen Versicherungsbausteine genau zu vergleichen und ggf. alle möglichen Gefahren innerhalb des Versicherungsschutzes abzudecken.

Was ist versichert durch die Umweltschadenversicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die sich aus dem USchadG ergebende öffentlich-rechtliche Pflicht zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten. Verantwortlichkeiten, die aus anderen Gesetzen resultieren, sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz besteht somit sowohl, wenn der Versicherungsnehmer zur Sanierung verpflichtet wurde als auch wenn dieser von einem Dritten z.B. einer Behörde zur Erstattung entstehender Kosten verpflichtet wird.

Versichert sind die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Gewässern oder natürlichen Lebensräumen und von Schädigungen von Böden. Die gesetzliche Verpflichtung wird durch den Versicherer geprüft und nicht berechtigte Forderungen werden abgewehrt. Auch Kosten für Gutachter, Anwälte, Sachverständige, Zeugen, Verwaltungsverfahren und das Gericht sind eingeschlossen.

Wann springt die Umweltschadenversicherung ein?

Schadensbeispiele zur Veranschaulichung

Produktionsstätte

Bei einem Brand in einer Produktionsstätte oder einem Lager kann es dazu kommen, dass giftige Stoffe über das Löschwasser in die Umgebung gelangen. Lebt in der Nähe eine schützenswerte Tierart, die durch die Giftstoffe gefährdet wird, kann es dazu kommen, dass diese umgesiedelt werden muss. Das kann Kosten in Millionenhöhe verursachen, etwa, wenn ein neues Areal zur Verfügung gestellt werden muss oder Wissenschaftler den Vorgang begleiten. In diesem Fall zahlt die Umweltschadenversicherung des Unternehmens, bei dem der Brand stattgefunden hat.

Zoo

Wasser aus dem Becken eines Zoos tritt aus einem Auffangbehälter aus und versickert daraufhin im angrenzenden Wald. Da das Wasser einen zu hohen Salzgehalt aufweist, besteht die Gefahr, dass zwei dort stehende, geschützte Eichen Schäden davon tragen. Um das zu vermeiden, wird der Boden mit Süßwasser gespült. Die anfallenden Kosten werden von der Umweltschadenversicherung übernommen.

Für wen ist eine Umweltschadensversicherung sinnvoll?

Eine Umweltschadensversicherung ist für all jene sinnvoll, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und dadurch dem Risiko ausgesetzt sind, einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens zu verursachen.

Die Umweltschadenversicherung enthält je nach Versicherer unterschiedliche Deckungen. Auch werden, je nach Versicherer, verschiedene Bestandteile angeboten, die nicht zwangsläufig in einem Vertrag versichert sind. Bei der Umweltschadenbasisversicherung wird Schutz geboten bei Schäden auf fremden Grundstücken bzw. an Gewässern. Die Bausteine 1 und 2 sind gängige Bestandteile, die ausgewählt werden können. Hier wird Versicherungsschutz bei Schäden auf eigenem Grund geboten (auch bei gemieteten Objekten) sowie bei Schäden am Grundwasser.

Wichtig ist somit, neben einem Beitragsvergleich, auch die einzelnen Versicherungsbausteine genau zu vergleichen und ggf. alle möglichen Gefahren innerhalb des Versicherungsschutzes abzudecken.

Warum benötige ich zusätzlich zu einer Umwelthaftpflichtversicherung eine Umweltschadensversicherung?

Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter. Eine Regulierung von ökologischen Schäden im Rahmen der durch das neue Gesetz entstandenen Haftungssituation ist nicht Bestandteil des Versicherungsumfanges. Sie bietet Schutz auf Ersatzansprüche bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Personen oder Sachschäden, wohingegen ökologische Schäden nicht Bestandteil der Deckung sind.