Private Rentenversicherung (3. Schicht)

Private Rentenversicherung (3.Schicht)

Private Rentenversicherung – maximale Flexibilität mit Kapitalanlagen

Seit 2005 zählt die private Rentenversicherung zur 3. Schicht der Altersvorsorge. Diese Kapitalanlageprodukte zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Eine steuerliche Förderung erfolgt hingegen nicht.

siehe auch: Private Rentenversicherung im Überblick

Private Rentenversicherung - maximale Flexibilität mit Kapitalanlagen Seit 2005 zählt die private Rentenversicherung zur 3. Schicht der Altersvorsorge. Diese Kapitalanlageprodukte zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Eine steuerliche Förderung erfolgt hingegen nicht

Welche Produkte zählen zur 3. Schicht?

Im Alterseinkünftegesetz ist festgelegt, welche Produkte in die 3. Schicht fallen. Dazu zählen:

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Sofortrente

Kennzeichnend dieser Vorsorgeprodukte ist, dass sie hinsichtlich ihrer Laufzeit und der Auszahlung flexibel sind. Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben.

Die Beiträge in die Altersvorsorge der 3. Schicht werden aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Eine steuerliche Förderung erfolgt nicht. Allerdings können die Vorsorgeprodukte beliehen, vererbt, verlauft oder übertragen werden. Damit unterscheiden sich die Lebensversicherungen und Co. von der Basis oder der Riester-Rente.

Zum Vertragsende hat der Kunde die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. Manche Versicherer bieten die Kombination aus einer Teilauszahlung und einer Rente an. Die Rentenzahlungen werden lediglich mit dem geringen Ertragsanteil besteuert. Dieser Anteil wird zum Rentenbeginn ermittelt und bleibt lebenslang gleich. Wer mit 65 in Rente geht, erhält 82 Prozent der Rente steuerfrei ausgezahlt.

3. Schicht: Kapitalauszahlung ist möglich

Im Gegensatz zu den Produkten der 1. Schicht kann in der 3. Schicht eine komplette Kapitalauszahlung erfolgen. Die Rentenauszahlung einer Wette gegen die Versicherungsgesellschaft gleicht, steht bei der Auszahlung der komplette Betrag den eigenen Wünschen zur Verfügung. Wer einen Kredit abzahlen oder sich einen lang erträumten Wunsch erfüllen möchte, kann dies tun.

Auch die Kapitalauszahlung erfolgt mit einem geringen Steuersatz. Wenn die Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 12 Jahre beträgt und die Summe nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird, muss der Anleger die Erträge nur zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Andernfalls würden die Erträge komplett versteuert.

Während der Ansparphase bleiben die angesammelten Erträge jedoch steuerfrei. Somit kombinieren die Produkte der 3. Schicht die Flexibilität sowie die geringere Besteuerung in der Rente.