Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung – Eine wichtige Basisabsicherung

Kommt durch Ihr Handeln jemand zu Schaden, so haften Sie für den entstandenen Schaden, ganz gleich, ob es sich um einen Sachschaden oder einen Personenschaden handelt. Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, so übernimmt diese etwaige Schadenersatzansprüche von geschädigten Dritten. Sie ist damit eine der wichtigsten Basisabsicherungen für jeden Haushalt, denn das Gesetz sieht grundsätzlich unbeschränkten Schadenersatz vor.

Für wen ist die private Haftpflichtversicherung geeignet?

Die Haftplicht versichert Privatpersonen gegen Risiken im normalen Lebensalltag und ist für jeden Haushalt unverzichtbar. Man kann sie für Einzelpersonen und Familien abschließen.
Beim Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung gilt, dass man zunächst angeben muss, welche Personen man mitversichern möchte (nur Partner, Partner und Kind/er, nur Kind/er) und welche zusätzlichen Versicherungsleistungen (z.B. Forderungsausfalldeckung, Schlüsselschäden, Mitversicherung deliktunfähiger Kinder unter 7 Jahren etc.) man im Versicherungsschutz enthalten haben möchte.

Die private Haftpflichtversicherung - Eine wichtige Basisabsicherung Kommt durch Ihr Handeln jemand zu Schaden, so haften Sie für den entstandenen Schaden, ganz gleich, ob es sich um einen Sachschaden oder einen Personenschaden handelt. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung, so übernimmt diese etwaige Schadenersatzansprüche von geschädigten Dritten. Sie ist damit eine der wichtigsten Basisabsicherungen für jeden Haushalt, denn das Gesetz sieht grundsätzlich unbeschränkten Schadenersatz vor.

Haftpflichtversicherungen gibt es für verschiedenste (Lebens-)Bereiche

Welche Schäden sind mit der privaten Haftpflicht unter anderem gedeckt?

  • Sachschäden: Ein Sachschaden liegt vor, wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden.
  • Personenschäden: Personenschäden sind alle Schäden, bei denen Personen durch Ihr Verschulden zu Schaden kommen bzw. verletzt werden.
  • Vermögensschäden: Als Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Nachteil, der durch einen Sach- oder Personenschaden entsteht.

Optional, je nach Versicherer lassen sich folgende, weitere Schäden absichern:

  • Schlüsselverlust wichtig, wenn Sie Ihnen überlassene Schlüssel verlieren
  • Mietsachschäden wenn Sie z.B. in Ihrer Mietwohnung Schäden verursachen
  • Forderungsausfalldeckung zahlt, wenn ein Dritter Ihnen einen Schaden zufügt, aber selbst nicht über eine Haftpflicht oder Vermögen verfügt
  • Gefälligkeitsschäden wenn Sie bei einer unbezahlten Gefälligkeit, z.B. als Helfer bei einem Umzug, einen Sachschaden verursachen.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Arbeitsunfälle, nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie reine Gefälligkeitsdienste und Schäden, die in Verbindung mit der KFZ-Nutzung passieren. Diese sind von der KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt.