Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht – Besonders wichtig für Hund und Pferd

Die Tierhalterhaftpflicht steht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gerade, die Ihr Hund oder Pferd verursacht. Denn als Tierhalter tragen Sie die Verantwortung und haften – egal ob Sie schuld sind oder nicht. Je nach Tarif sind auch Reitbeteiligungen oder Hundesitter mitversichert.

Tierhalterhaftpflicht - Besonders wichtig für Hund und Pferd Die Tierhalterhaftpflicht steht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gerade, die Ihr Hund oder Pferd verursacht. Denn als Tierhalter tragen Sie die Verantwortung und haften - egal ob Sie schuld sind oder nicht. Je nach Tarif sind auch Reitbeteiligungen oder Hundesitter mitversichert.
Für wen ist die Versicherung geeignet?

Eine Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere (Hunde, Pferde, Ponys, Esel, Rinder..) dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

siehe auch: Tierkrankenversicherung

Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert.

Was leistet die Tierhalterhaft­pflichtversicherung?

Die Tierhalter-Haft­pflicht ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind

  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
  • Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung: Welpen
  • Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Tierhalterhaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen