Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Rentenversicherung – Sorgenfrei ist den Ruhestand

Kaum einer kann sich auf die gesetzliche Rente verlassen, denn diese reicht oft nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist es wichtig eine private Rentenversicherung abzuschließen oder diese wenigstens ins Verhältnis zur betrieblichen Versorgung zu setzen.

Varianten der privaten Rentenversicherung – Ein Überblick

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen und Zulagen, sowie die steuerlichen Vorteile der Riester-Rente für Ihre Altersvorsorge. Eine weitere attraktive Form der Altersvorsorge ist die Basisrente, die neben der Riester-Rente ebenfalls steuerlich gefördert wird. Sie ist für alle interessant, die eine hohe Steuerbelastung haben.

Basisrente ( auch Rürup- Rente )

Die Basisrente lohnt sich für alle, die Steuern sparen möchten. Für alle Besserverdienenden mit hoher Steuerbelastung ist diese Option eine der besten Altersvorsorgen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Basisrente die einzige Möglichkeit zur steuerbegünstigten Altersvorsorge. Die Basisrente ist jedoch nicht nur für Gutverdienende, sondern auch für ältere Sparer, die sich kurz vor Erreichen des gesetzlichen Mindestendalters von 62 Jahren zur Rente befinden. (Mehr Informationen..)

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist für alle Personen eine Option, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Somit können – neben Arbeitnehmern – auch Soldaten, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Mitglieder der Künstlersozialkasse riestern. (Mehr Informationen..)

Private Rentenversicherung (3.Schicht)

Unter die Private Rentenversicherung fallen private Kapitalanlageprodukte, wie die klassische private Rentenversicherung, die Kapitallebensversicherung und Fondssparpläne. Bei diesen Produkten ist die Verwendung für die Altersvorsorge möglich, aber nicht zwingend. Denn es bedarf zusätzlich einer – jederzeit revidierbaren – Entscheidung des Sparers. In der Schicht 3 werden Beiträge nicht vom Staat in irgendeiner Form gefördert, also aus versteuertem Nettogehalt gezahlt.
 
Tab. 1 “Altersvorsorge in 3 Schichten”. Eigene Darstellung

Private Rentenversicherung in 3 Schichten

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Allgemeine Hinweise zur Rentenversicherung : Bestehende Versicherungen prüfen

Varianten der privaten Rentenversicherung - Ein Überblick

Es lohnt sich vor Rentenantritt weitere, bestehende Versicherungen zu prüfen. Durch eine Anpassung können Beiträge gespart werden, da es viele Vorteile für die “Best Ager” gibt.
 
Fallen mit Renteneintritt regelmäßige Fahrten zur Arbeit mit dem PKW weg, kann die im Vertrag hinterlegte Fahrleistung ggf. entsprechend gesenkt werden. Dies kann zu einer Senkung der Beiträge führen.
 
Viele Anbieter bieten Kunden ab dem 60. Lebensjahr (vereinzelt auch früher) sog. „Seniorentarife“ an. Eine Umstellung auf einen entsprechenden Tarif bringt in der Regel eine Beitragsersparnis. Auch ist in diesen Tarifen der Versicherungsschutz oft gezielter auf Ihre neue Situation abgestimmt.

Weitere Versicherungen, die geprüft werden können

Auch bei der Rechtsschutzversicherung bieten die meisten Versicherer Seniorentarife an, die etwas preiswerter ausfallen. Auch benötigen Sie den Baustein des Berufs-Rechtsschutzes evtl. gar nicht mehr und können ihn ausschließen lassen. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, ist diese in vielen Seniorentarifen mit gedeckt.
 
Spezielle Unfallversicherungstarife für Senioren bieten bessere Lösungen. Hier erhalten Sie je nach gewähltem Tarif ggf. auch weiterhin eine Kapitalzahlung, um nötige Umbauten und Anschaffungen nach einem Unfall durchführen zu können. Weiterhin bieten solche Tarife oft eine ganze Reihe von nützlichen Hilfeleistungen nach einem versicherten Unfall: Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Hausnotrufdienst, etc.
 
Hier wird es normalerweise zu keinen Veränderungen kommen, sofern Sie nicht umziehen, größere Anschaffungen machen oder bauliche Veränderungen am Haus vornehmen lassen. Wenn dies der Fall ist, muss dies dem Versicherer ggf. angezeigt werden, um die Versicherungssumme entsprechend anpassen zu können.
 
Prüfen Sie, ob evtl. noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie besteht. Diese ist im Normalfall nicht mehr nötig, da Sie als Rentner nun von Ihrem Ersparten und der Rente leben können. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, Ihrem Beruf weiter nachgehen zu können, bzw. einen Ersatz für das daraus resultierende Einkommen zu erhalten.
 
Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in den Tarif für Rentner umgestuft. Hierfür fällt der Beitragssatz etwas geringer aus, da das Krankengeld als versicherte Leistung entfällt. Als privat Krankenversicherter können Sie das Krankentagegeld als Tarif ausschließen lassen. Sie haben keinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit mehr, der hier Leistungsvoraussetzung wäre. Als Beihifeberechtigter erhöht sich mit Pensionierung normalerweise Ihr Beihilfeanspruch auf 70 %. Ensprechend kann der Erstattungssatz Ihres Versicherungsvertrags gesenkt werden.
 

Welche Zusatzversicherungen eignen sich?

Altersversorgung
 
Sind Sie bereits in Rente, sind Sie nun auch in der glücklichen Situation, hinsichtlich Ihres erworbenen Anspruchs bei den Altersbezügen nicht mehr auf Schätzungen angewiesen zu sein. Sie wissen nun ganz konkret, womit Sie monatlich auskommen müssen. Allerdings haben Sie bei Bedarf auch jetzt noch die Möglichkeit, Ihr Gesamtrentenniveau (gesetzliche und private Renten zusammen) noch anzuheben: mit einer sofort beginnenden Rente gegen Einmalbeitrag.
Es mag auf den ersten Blick widersinnig wirken, bereits angespartes oder eben erst aus einer Lebensversicherung erhaltenes Vermögen in einen Rentenvertrag einzuzahlen, um es sich dann monatlich zurück zahlen zu lassen. Bedenken Sie dabei aber, dass Sie die monatlichen Rentenzahlungen für den Rest Ihres Lebens erhalten. Wenn Sie noch viele Jahre leben, lohnt sich das für Sie. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif kann auch die Regelung im Fall Ihres Todes unterschiedlich ausfallen.
So bieten einige Anbieter die Möglichkeit, das nicht für Rentenzahlungen verwendete Vertragsguthaben an eine von Ihnen eingesetzte, bezugsberechtigte Person auszuzahlen, oder für diese daraus wiederum eine lebenslange Hinterbliebenenrente zu bilden. Auf diesem Weg lässt sich beispielsweise das Problem der Witwen- bzw. Witwerversorgung lösen. Auch kann dies eine steuerlich interessante Möglichkeit sein, Ihr Vermögen zu vererben. Generell ist zu empfehlen, sich mit dem Themenkreis „Erben und Schenken“ auseinander zu setzen.
 
 
Pflegebedürftigkeit kann auch junge Leute treffen, statistisch gesehen ist der Großteil der Betroffene allerdings doch in höherem Alter. Vor allem bei nötig gewordener stationärer Pflege müssen Patienten gut die Hälfte der entstehenden Kosten selbst aufbringen.
Je nach Region und Heim sprechen wir hier von 1.000 bis 2.000 Euro, die Sie jeden Monat selbst aufbringen müssen. Wohnt ein Ehepartner weiterhin im gewohnten Umfeld, ändert sich durch den Heimbezug des anderen Partners fast nichts an den laufenden Fixkosten des Haushalts. Nur die wenigsten werden daher in der Lage sein, den entstehenden Kostenblock der professionellen Pflege noch zusätzlich aus dem Haushaltseinkommen zu bestreiten. Haben Sie keine Vorsorge für den Pflegefall getroffen, müssen ggf. Ihre Kinder die offenen Kosten tragen – oder Sie werden im Alter noch zum Sozialfall, wenn das Amt dafür aufkommt. Es zeugt von Verantwortungsbewusstsein, seine Angehörigen nicht mit diesem Problem im Regen stehen zu lassen.
 
 
Mit diesem Thema mag sich wohl niemand gerne befassen, aber wir werden alle nicht ewig leben. Die Kosten einer Erdbestattung mit Grabstein sind nicht zu unterschätzen. Selbst in einfacher Ausfertigung kommen hier schnell 5.000 Euro und mehr zusammen. Dazu noch Kosten für eine Kapelle, den Leichenschmaus, Todesanzeige,… Eine Beerdigung ist für Angehörige keine billige Angelegenheit.
Umso besser also, wenn der Familie durch Vorsorge zumindest die finanzielle Last genommen wird. Die Leistung einer Sterbegeldversicherung steigt durch die Überschussansammlung über die Jahre immer weiter. Da normalerweise keine Gesundheitsprüfung nötig wird, stellt das Sterbegeld eine der wenigen Möglichkeiten dar, auch als bereits kranker Mensch noch Hinterbliebenenversorgung betreiben zu können. Wird dies mit angestrebt, sollte bei der Wahl eines Tarifs darauf geachtet werden, dass die Auszahlung an den Bezugsberechtigten ohne Zweckbindung erfolgt. Wie auch bei der Pflegeversicherung empfiehlt es sich, hier mit der Familie zu sprechen. Nur so erfahren Ihre Angehörigen von Ihren Vorstellungen einer Bestattung, dem Vorhandensein einer Sterbegeldabsicherung und Ihren Wünschen, wie mit eventuell vorhandenem Restkapital zu verfahren ist.