Beihilfe - Private Krankenversicherung Beamte

Beihilfe – Die Private Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter stellt für diese Berufsgruppen eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Diese beinhaltet sämtliche Leistungen einer Krankenvollversicherung kostet aber aufgrund des Anspruchs auf Beihilfe deutlich weniger an Krankenversicherungsbeitrag. Als Beamter erhalten Sie vom Staat einen Zuschuss zu Ihren Gesundheitsleistungen,  das ist die sogenannte Beihilfe. Dabei haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie die Versorgungslücke mit einer gesetzlichen oder privaten Versicherung schließen möchten. Die meisten entscheiden sich jedoch für die private Krankenversicherung, da hier die Leistungen in der Regel besser und die Tarife günstiger sind.

Wer erhält den Beihilfetarif?Beihilfe - Die Private Krankenversicherung für Beamte

In der Regel kommen die nachfolgenden Beihilfestufen zur Anwendung:

  • Aktive Beamte 50 %
  • Aktive Beamte mit zwei zu berücksichtigenden Kindern 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 %
  • Pensionäre 70 %
  • Kinder 80 %

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter ist folgendes zu beachten:

  • Bei der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung kommt die Beihilfe zur Anwendung,
  • Durch die Beihilfeberechtigung ist der Abschuss einer Teilversicherung (nicht durch Beihilfe abgedeckte Krankheitskosten) ausreichend,
  • Es können sehr umfangreiche, über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende medizinische Leistungen mit einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
  • Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Beihilfetarife in der Regel zu deutlich niedrigeren Versicherungsprämien im Vergleich zum Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung an.
  • Bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen. Allerdings gibt es für Beamte einen Kontrahierungszwang, wonach die Versicherung maximal 30 % auf den Versicherungsbeitrag aufschlagen darf.

Damit der Versicherungsnehmer nicht mit den so genannten „nicht beihilfefähigen Kosten“ belastet wird, empfiehlt es sich bei einer privaten Krankenversicherung einen entsprechender Ergänzungstarif abzuschließen. Mit diesem Tarif wird die Differenz zwischen der Beihilfe und den anfallenden Krankheitskosten in der Regel abgedeckt.

Einige Berufsgruppen, deren Tätigkeit als risikoreich und gefährlich eingestuft wird, haben Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dazu zählen beispielsweise Soldaten, Polizisten oder Feuerwehrleute. Für diese übernimmt der Staat die gesamten Kosten einer medizinischen Versorgung, nicht aber für Ehepartner und Kinder. Sie erhalten – sofern anspruchsberechtigt – Beihilfe und sollten die Versorgungslücke privat schließen.

Gut zu wissen:

Mit der Pensionierung des Beamten erhöht sich die Beihilfe auf 70 % der anfallenden Krankheitskosten. Parallel dazu verringert sich der Anteil der privaten Krankenversicherung auf 30 % der anfallenden Krankheitskosten. Dieser Vorgang geht in der Regel mit einer Verringerung des Versicherungsbeitrages des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung einher.