Preisstabilität für Ihre Kfz Kleinflotte
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Preisstabilität für Ihre Kfz Kleinflotte

Kfz Kleinflotte – Neuer Versicherer am Markt garantiert 3 Jahre Preisstabilität!

Sie haben den 30. November verpasst und möchten trotzdem von günstigeren Prämien für Ihre Kfz Versicherung profitieren? Speziell für Gewerbetreibende haben wir ein unschlagbares Angebot – 3 Jahre Preisstabilität-auch für Kfz Kleinflotten. Versichern Sie Ihre Kfz Kleinflotte mit dem TC-One Rahmenvertrag und genießen Sie 3 Jahre Preisstabilität. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Kfz Kleinflotte - Neuer Versicherer am Markt garantiert 3 Jahre Preisstabilität! Sie haben den 30. November verpasst und möchten trotzdem von günstigeren Prämien für Ihre Kfz Versicherung profitieren? Speziell für Gewerbetreibende haben wir ein unschlagbares Angebot - 3 Jahre Preisstabilität-auch für Kfz Kleinflotten. Versichern Sie Ihre Kfz Kleinflotte mit dem TC-One Rahmenvertrag und genießen Sie 3 Jahre Preisstabilität. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Die Vorteile des TC-One Kfz Rahmenvertrags:

  • 3 Jahre Preisstabilität (keine Beitragserhöhungen)
  • 5 % Preisvorteil gegenüber dem Vorversicherer
  • Mitnahme aller Leistungen des bisherigen Tarifs
  • 100% digital und flexibel
  • Total Consulting als persönlichen Ansprechpartner
  • Abschluss in 5 Minuten

Hier gelangen Sie zu unserem Angebot: TC-One Kfz Rahmenvertrag

Wann kann ich eine Kfz Versi­che­rung kündigen?

Ordent­liche Kündi­gung

Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen – in der Regel zum 31.12.. Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz Versicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30.11. Ihrem Versicherer vorliegen.

Fahr­zeug­wechsel oder Neuzu­las­sung

Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung (auch bei Finanzierung oder Leasing) können Sie Ihr Fahrzeug bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft versichern. Eine schriftliche Mitteilung an den bisherigen Versicherer genügt, in der Sie ihn über die Beendigung des Kfz-Vertrags (Verkauf bzw. Abmeldebescheinigung) informieren. Zusätzlich sollten Sie auch die Zulassungsbehörde informieren.

Bei Beitrags­er­hö­hung

Bei einer Beitragserhöhung oder Änderung der Bedingungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, sofern sich der Leistungsumfang Ihres Vertrags nicht ändert. Dies gilt auch bei Beitragserhöhung aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklasse Ihres Kfz. Ihre Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach dem Erhalt der Mitteilung erfolgen. Ihr Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, ab dem Sie den erhöhten Beitrag zahlen sollen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir wissen, wie schwer es ist, sich in der Menge an Angeboten zum Kfz Versicherungswechsel zurechtzufinden. Wir beraten Sie gerne persönlich oder Sie nutzen bequem unseren Online Service, um ein Angebot zu erhalten.

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