Corona Virus: Versicherungsschutz für Gastronomie & Hotel noch möglich
Voraussetzung:
Die Inhaltsversicherung ist der Grundbaustein
Die Betriebsschließung wird als Zusatzbaustein hinzugewählt
HDI informiert:
Über die Betriebsunterbrechungsversicherung besteht kein Versicherungsschutz, da hier ein Sachschaden vorangegangen sein muss. Auch über die Allgefahrendeckung sind Schäden, die von Bakterien oder Viren verursacht werden, explizit ausgeschlossen.
Versicherungsschutz besteht jedoch im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wenn ein Ausschlussgrund nach Ziffer 5.1. der Bedingungen zum Baustein Betriebsschließung vorliegt. Ein solcher ist gegeben, sofern die behördlich angeordnete Betriebsschließung
- aufgrund einer Allgemeinverfügung bzw. einer Verordnung erfolgt
- oder eine intrinsische Gefahr (Auftreten von meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger im Betrieb) innerhalb des versicherten Betriebes nicht besteht, es sei denn, die behördliche Maßnahme erfolgt, um ein Übergreifen einer intrinsischen Gefahr aus einem fremden Betrieb auf den versicherten Betrieb zu verhindern.
Näheres entnehmen Sie bitte den Bedingungen zum Baustein „Betriebsschließung“, insbesondere der Ziffer 1.3 und der Ziffer 5.1.
Es besteht voller Versicherungsschutz, für den Fall der Betriebsschließung durch die zuständige Behörde.
- 75% des Tagesnettoumsatzes max. 30 Tage
- Desinfektionskosten des Betriebes bis zum 5-fachen der Tagesentschädigung
- Waren (Wiederherstellung und Desinfektion.) EUR 10.000
- Bruttolohn-und -gehaltsaufwendungen längstens für sechs Wochen bis zur Höhe der 60-fachen Tagesentschädigung.