Betriebsschließung durch Behörde
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Betriebsschließung durch Behörde

Betriebsschließung durch Behörde – Welche Versicherung schützt?

Aktuelle Fälle zeigen, wie schnell Behörden Betriebe schließen können. Belastete Lebensmittel in Handwerksbetrieben haben schwere Folgen. Ein bekannter Fleischskandal hat gezeigt, dass nicht der Ruf geschädigt wird, sondern auch Einnahmen ausbleiben. Welche Versicherung schützt bei Betriebsschließung und was gibt es zu beachten? Wir klären auf.
Betriebsschließung
Photographer: Evan Wise | Source: Unsplash

Ein Fehler mit großen Folgen

Kommt es beim Produzenten zu Verunreinigungen oder Belastungen der Lebensmittel, sind auch die Abnehmer betroffen. Häufig müssen die Verkaufsstellen geschlossen werden. Die Kosten laufen weiter und die Einnahmen bleiben aus – Für Produzent und Abnehmer.

Was tun bei behördlicher Betriebsschließung?

Es passiert, dass ein Händler seinen Betrieb aufgrund belasteter Lebensmittel durch den Produzenten schließen muss. Selbstverständlich: Denn es gilt die Gesundheit der Kunden zu schützen. Um sich aber vor dem finanziellen Ruin zu schützen, können Händler sich gegen amtliche Schließung versichern.

“Vorübergehend geschlossen”, doch Kosten laufen weiter

Ein ruhender Betrieb kostet das Unternehmen weiterhin viel Geld. Variable Kosten wie der Wareneinkauf sinken bei Stillstand der Produktion zwar bis auf null. Aber die Fixkosten, wie die Miete eines Verkaufsladen bleiben. Zu den fixen Kosten addiert der Kaufmann den Aufwand für den Schaden, der entsteht, wenn der Betrieb ruht. Seine Produktionsräume und die Läden müssen entseucht und desinfiziert werden. Teuer eingekaufte und verarbeitete Waren werden von den Behörden beschlagnahmt. Diese müssen fachgerecht entsorgt und vernichtet werden.

Die richtige Versicherung schützt

Ein Versicherer, sofern vorhanden, bezahlt im Falle des Falles neben den eigentlichen Kosten des Schadens, die ein ruhender Betrieb verursacht, zusätzlich die entgangenen Gewinne des Betriebs. Das Einkommen des Fleischermeisters. Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt folgendes:
  • Übernahme der unvermeidbaren Fixkosten des Betriebs
  • entgangene Gewinne (Umsatz minus Kosten vor Eintritt der Schließung der Betriebe)
  • Schadenkosten (etwa für Entseuchung, Desinfizierung, Entsorgung und Kostenersatz der Waren)
Dabei gelten die kaufmännischen Zahlen vor Eintritt des Schadens. Das ist gut für den betroffenen Handwerker. Der Versicherer stellt ihn als Unternehmer so, als wäre der Betrieb nicht geschlossen worden.

Kostenbeispiel für die Betriebsschließungsversicherung

Zunächst ermittelt der Versicherer die Höhe eines Schließungsschaden anhand von Umsatz und Wareneinsatz des Betriebes.

1. Entgangener Gewinn

Annahmen: 300.000,00 EUR Jahresumsatz – 125.000,00 EUR Wareneinsatz = 175.000,00 EUR Differenzsumme Die Differenzsumme​ von 175.000,00 Euro​ wird durch 312 Tage (52 Wochen zu je 6 Öffnungstagen) dividiert. Dies ergibt eine Tagesentschädigung von 561 Euro. Dieser Betrag entspricht dem entgangenen Gewinn plus Kosten pro Arbeitstag.

2. Warenschaden

Hinzu kommt der Warenschaden. Lagern in dem Betrieb Waren von (angenommen) bis zu 25.000 Euro Warenwert, dann kostet die Versicherung gegen Betriebsschließung je Filiale pro Jahr 115 Euro plus Versicherungssteuer.

3. Jahresprämie

Für das oben vorgestellte Beispiel wird eine Jahresprämie von 115 Euro pro Jahr, plus Versicherungssteuer berechnet. Dazu zwei wichtige Hinweise. 1.: Die genannte Prämie gilt pro Betriebsstätte. 2.: Einige Versicherer bieten diese Schließungspolice immer nur als Zusatzbaustein bei einer Geschäftsinhaltsversicherung an.

Sprechen Sie uns an

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zum Thema Geschäftsinhaltsversicherung und Betriebsschließung. Total Consulting Versicherungsmakler GmbH Telefon: (040) 728 177 10  E-Mail: info@total-consulting.gmbh

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