Betriebsschließung durch Behörde
VonFelina Loelf
Betriebsschließung durch Behörde – Welche Versicherung schützt?
Aktuelle Fälle zeigen, wie schnell Behörden Betriebe schließen können. Belastete Lebensmittel in Handwerksbetrieben haben schwere Folgen. Ein bekannter Fleischskandal hat gezeigt, dass nicht der Ruf geschädigt wird, sondern auch Einnahmen ausbleiben. Welche Versicherung schützt bei Betriebsschließung und was gibt es zu beachten? Wir klären auf.Ein Fehler mit großen Folgen
Kommt es beim Produzenten zu Verunreinigungen oder Belastungen der Lebensmittel, sind auch die Abnehmer betroffen. Häufig müssen die Verkaufsstellen geschlossen werden. Die Kosten laufen weiter und die Einnahmen bleiben aus – Für Produzent und Abnehmer.Was tun bei behördlicher Betriebsschließung?
Es passiert, dass ein Händler seinen Betrieb aufgrund belasteter Lebensmittel durch den Produzenten schließen muss. Selbstverständlich: Denn es gilt die Gesundheit der Kunden zu schützen. Um sich aber vor dem finanziellen Ruin zu schützen, können Händler sich gegen amtliche Schließung versichern.“Vorübergehend geschlossen”, doch Kosten laufen weiter
Ein ruhender Betrieb kostet das Unternehmen weiterhin viel Geld. Variable Kosten wie der Wareneinkauf sinken bei Stillstand der Produktion zwar bis auf null. Aber die Fixkosten, wie die Miete eines Verkaufsladen bleiben. Zu den fixen Kosten addiert der Kaufmann den Aufwand für den Schaden, der entsteht, wenn der Betrieb ruht. Seine Produktionsräume und die Läden müssen entseucht und desinfiziert werden. Teuer eingekaufte und verarbeitete Waren werden von den Behörden beschlagnahmt. Diese müssen fachgerecht entsorgt und vernichtet werden.Die richtige Versicherung schützt
Ein Versicherer, sofern vorhanden, bezahlt im Falle des Falles neben den eigentlichen Kosten des Schadens, die ein ruhender Betrieb verursacht, zusätzlich die entgangenen Gewinne des Betriebs. Das Einkommen des Fleischermeisters. Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt folgendes:- Übernahme der unvermeidbaren Fixkosten des Betriebs
- entgangene Gewinne (Umsatz minus Kosten vor Eintritt der Schließung der Betriebe)
- Schadenkosten (etwa für Entseuchung, Desinfizierung, Entsorgung und Kostenersatz der Waren)