Basisrente 2020: 90% der Beiträge als Sonderausgaben
Basisrente 2020: Noch mehr steuerliche Vorteile
Verbesserungen in der Basisrente 2020. Bundesbürger, die in die Basisrente / Rürüp-Rente einzahlen, können sich auf das neue Jahr freuen. 90% der gezahlten Beiträge, können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden! In 2019 lag der Satz bei 88%.

Der Höchstbeitrag
Der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente steigt 2020 auch, voraussichtlich auf 25.046 Euro. Somit wären 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.
Anlage Vorsorgeaufwand
Die geleisteten Zahlungen in die Basisrente können Versicherte bei der Steuererklärung in der Anlage “Vorsorgeaufwand” eintragen. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) vermerkt werden.